Wirbelsäulenspezialzentrum der DWG® Solingen 

Der Bandscheibenvorfall

Ein Bandscheibenvorfall stellt ein akutes Ereignis dar und kann an der Hals- und Lendenwirbelsäule, selten auch im Bereich der Brustwirbelsäule auftreten. An der Lendenwirbelsäule kommt es in der Regel zu massiven, die Bewegung stark einschränkenden Schmerzen im Bereich der Lendenwirbelsäule selber in Verbindung mit einer Schmerzausstrahlung in das Bein. Dem entsprechen an der Halswirbelsäule starke Nackenschmerzen mit Einschränkung der Kopfbeweglichkeit sowie eine Schmerzausstrahlung in den Arm. Zusätzlich kann es am Bein bzw. Arm zu Kribbelmissempfindungen, einem Taubheitsgefühl oder sogar zu Lähmungserscheinungen für einzelne Muskelgruppen kommen. An der Halswirbelsäule ist es bei sehr großen Befunden auch möglich, dass es zu einem Druck auf das Rückenmark mit Ausbildung einer Gangunsicherheit kommt. Ohne vorbestehende Einengung des Wirbelkanals ist dieses aber selten. Sehr große Vorfälle der unteren Lendenwirbelsäule können durch eine Lähmung der Harnblasenmuskulatur dazu führen, dass diese nicht mehr willkürlich geleert werden kann. So kommt es zu einer unvollständigen Blasenentleerung oder sogar zu einem Harnverhalt. Durch eine Lähmung des Schließmuskels kann eine Darminkontinenz auftreten. Weiterhin besteht dann oft eine Gefühlsstörung im Genitalbereich und an der Innenseite der Oberschenkel („Reithosenareal“).

Die Diagnose des Bandscheibenvorfalls wird durch ein MRT der entsprechenden Wirbelsäulenregion gesichert; wurde dieselbe Region schon einmal operiert, so sollte das MRT auch mit Kontrastmittel durchgeführt werden. An der Lendenwirbelsäule kann auch eine Computertomographie ausreichend sein.

Bestehen „nur“ Schmerzen, so ist in den meisten Fällen ein konservativer Behandlungsversuch erfolgversprechend. Dieser besteht in der Akutphase vor allem aus einer Stufenbett- im Wechsel mit einer gehockten Seitlagerung unter ausreichender Schmerzmittelgabe. In der Folge kommen dann Krankengymnastik und physikalische Therapie, gegebenenfalls auch Umspritzungen der gedrückten Nervenwurzeln im CT („PRT“), eine Rückenschule und ggf. eine Rehabilitationsmaßnahme zum Einsatz. Versagt diese Therapie, ist der Vorfall sehr ausgedehnt oder ungünstig gelegen, so sollte eine operative Behandlung erwogen werden. Hier stehen die neurochirurgische ambulante Kassensprechstunde oder Privatsprechstunde zur Beratung zur Verfügung.

Im Falle von Lähmungserscheinungen sollte hingegen primär eine neurochirurgische Beurteilung des Patienten erfolgen. Da eine gedrückte Nervenwurzel durch eine Operation nur entlastet, aber nicht repariert werden kann, muss dann aufgrund des Schweregrades der Lähmung sowie ihrer zeitlichen Entwicklung entschieden werden, ob und wie dringlich eine operative Behandlung erforderlich ist. In einzelnen Fällen ist sogar eine Notfalloperation notwendig. In ganz besonderem Maße gilt das im Falle einer Lähmung der Blase bzw. des Darmausgangs, ggf. kombiniert mit einer Gefühlsstörung im „Reithosenareal“. Da sich eine Funktionsstörung dieser Organe häufig nur schlecht und unvollständig erholt, stellt dieses sogenannte Kaudasyndrom eine absolute Notfallindikation für eine operative Entlastung dar, wenn sich im CT oder MRT ein entsprechender Befund darstellt. Alle Patienten mit neu aufgetretenen Lähmungserscheinungen an den Armen, Beinen, der Harnblase oder dem Darmschließmuskel sollten sich daher sofort über die Notfallambulanz vorstellen. Dieses gilt natürlich auch für Patienten mit Zeichen einer Querschnittslähmung, auch wenn hier selten ein reiner Bandscheibenvorfall die Ursache darstellt.