Im Konzernservicedienst Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit arbeitet ein interdisziplinäres Team aus Sicherheitsingenieuren/Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärztinnen und Betriebsärzten sowie Medizinischen Fachangestellten eng zusammen. Der Bereich stellt die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung der Städtisches Klinikum Solingen gGmbH, der Stadtverwaltung Solingen, städtischer Betriebe sowie weiterer Betriebe vorwiegend aus dem Bereich der Wohlfahrtspflege sicher.
Häufig gestellte Fragen
Der Konzernservicedienst Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit hat seinen Standort in Haus H (Frankenplatz 7/8) gegenüber dem zentralen Haupteingang des Städt. Klinikums Solingen. Der Zugang ist entweder über einen Fußweg von der Gotenstraße, oder über die Straße Frankenplatz aus möglich. Der Seiteneingang zur Arbeitsmedizin befindet sich am Ende des Gebäudes.
Beachten Sie bitte die angespannte Parksituation im Umfeld des Klinikums und planen Sie ausreichend Zeit für eine mögliche Parkplatzsuche mit ein, um Verzögerungen in den Arbeitsabläufen und dadurch entstehende Wartezeiten zu vermeiden.
Parkplätze finden Sie im Parkhaus des Klinikums oder in den umliegenden Seitenstraßen. In der Straße Frankenplatz befinden sich keine öffentlichen Parkplätze!
Die Adresse für Navigationsgeräte lautet:
Eingang Haus H Arbeitsmedizin: Frankenplatz 9, 42653 Solingen (Einbahnstraße, keine Parkmöglichkeiten in dieser Straße!)
Haupteingang Klinikum/Parkhaus: Gotenstraße 1, 42653 Solingen
Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist Teil des betrieblichen Gesundheitsschutzes, zu dem Ihr Arbeitgeber nach Vorschriften der Unfallversicherungsträger als auch gesetzlicher Vorgaben verpflichtet ist. Sie wurden eingeladen, weil Sie aufgrund Ihrer Tätigkeit bestimmten beruflichen Gefährdungen ausgesetzt sind (z. B. Infektionsrisiken, Lärm, Gefahrstoffe, Bildschirmarbeit).
Das hängt von der Art der Vorsorge ab:
Pflichtvorsorge: Teilnahme ist Voraussetzung für die Tätigkeit.
Angebotsvorsorge: Teilnahme ist freiwillig, wird jedoch empfohlen.
Wunschvorsorge: Kann auf eigenen Wunsch in Anspruch genommen werden, wenn ein Zusammenhang mit der Tätigkeit besteht.
Die Teilnahme ist für Sie kostenlos, die Kosten übernimmt Ihr Arbeitgeber.
Bitte sagen Sie den Termin möglichst frühzeitig telefonisch unter 0212-547-2297 ab und vereinbaren Sie einen Ersatztermin.
Bei Pflichtvorsorgen kann dies arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, da die Untersuchung Voraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit ist. Darüber hinaus blockiert unentschuldigtes Fernbleiben eingeplante Termine und personelle Ressourcen und führt dadurch zu vermeidbaren Verzögerungen und Mehrkosten.
Wir bitten in jedem Fall um eine Absage des Termins, falls Sie verhindert sind!
Das BEM ist ein strukturiertes Verfahren zur Unterstützung von Mitarbeitenden, die länger oder wiederholt arbeitsunfähig waren. Ziel ist es, gemeinsam Lösungen zu finden, um Ihre Arbeitsfähigkeit dauerhaft zu sichern. Die Teilnahme ist freiwillig.
Die Intervalle sind gesetzlich geregelt und u.a. abhängig von der jeweiligen Gefährdung (z. B. jährlich, alle 3 Jahre).
- Elektronische Gesundheitskarte ("Krankenkassenkarte")
- Impfausweis
- Sehhilfe (falls benötigt)
- ggf. vorhandene Vorbefunde (falls relevant)
- ggf. gefüllte Anamnesebögen (falls Sie diese im Vorfeld von uns erhalten haben)
Ja. Arbeitsmedizinische Vorsorgen, die im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit stehen, gelten als Arbeitszeit.
Diagnosen, Befunde oder persönliche Angaben unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und werden ausschließlich in der Arbeitsmedizin verwahrt. Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung dürfen keine medizinischen Details an den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin weitergegeben werden.
Der Arbeitgeber erhält ausschließlich eine Rückmeldung darüber, dass Sie an der Vorsorge teilgenommen haben.
Das Angebot richtet sich nach Ihrer Tätigkeit und kann z. B. umfassen:
Impfberatung und Impfungen für berufliche indizierte Impfungen
Blutuntersuchungen bei entsprechender Indikation
Hörtests (Audiometrie), Sehtests, Lungenfunktionsprüfung
Beratung bei Hautbelastungen
Beratung zur Bildschirmarbeit
Bitte beachten Sie, dass wir nur Mitarbeitende unserer Vertragskunden betreuen. Untersuchungen oder Bescheinigungen für Privatpersonen bieten wir leider nicht an.
Laboruntersuchungen erfolgen ausschließlich bei arbeitsmedizinischer Indikation. Wunschleistungen ohne beruflichen Bezug (z.B. Vitamin-D-Bestimmung) sind nicht Bestandteil der betriebsärztlichen Betreuung.
Die Ergebnisse der Laboruntersuchung erhalten Sie i.d.R. zwei bis drei Werktage später über das vereinbarte Medium, z.B. E-Mail oder Hauspost.
Es werden Impfungen angeboten, die im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit stehen (z. B. Hepatitis A/B, Masern, Influenza, COVID-19, Tetanus, FSME) – abhängig vom Einsatzbereich.
Impfungen werden durchgeführt, wenn eine berufliche Notwendigkeit besteht.
Die Arbeitsmedizin ersetzt keine hausärztliche Versorgung. Allgemeine Vorsorgeuntersuchungen erfolgen über Ihre Hausärztin bzw. Ihren Hausarzt.
Die Antikörperkontrolle erfolgt in der Regel 4–8 Wochen nach der Impfung, eine zusätzliche Einladung hierzu erfolgt nicht.
Bitte kommen Sie hierzu einfach ohne Termin von Montag – Donnerstag in den Zeiten zwischen 8-10 Uhr zu uns.
Ein Arbeitsunfall liegt vor, wenn eine versicherte Person bei einer versicherten Tätigkeit (z.B. betriebliche Tätigkeit, Arbeitsweg) einen Unfall mit Gesundheitsschaden erleidet.
Je nach Schwere des Unfalls: Erste Hilfe durchführen, bzw. Notruf absetzen
Den Arbeitsunfall dokumentieren, z.B. über Eintragung in den Meldeblock (früher: Verbandsbuch)
die zuständige Führungskraft informieren
einen Durchgangsarzt/-ärztin aufsuchen, diese führen die fachärztliche Erstversorgung durch und entscheiden, ob eine Weiterbehandlung durch die Hausärztin oder den Hausarzt ausreicht oder ob eine fachärztliche Behandlung notwendig ist
eine Vorstellung beim Durchgangsarzt/-ärztin ist unbedingt erforderlich, wenn durch die Arbeitsunfallverletzung
eine Arbeitsunfähigkeit über den Unfalltag hinaus besteht, oder
die Behandlungsbedürftigkeit voraussichtlich mehr als eine Woche beträgt, oder
die Hinzuziehung weiterer Fachärzte erforderlich ist, oder
Heil- oder Hilfsmittel verordnet werden soll, oder
nach Abschluss einer Behandlung erneut ärztliche Behandlung notwendig wird (Wiedererkrankung).
Handelt es sich bei dem Arbeitsunfall um eine Stich- oder Schnittverletzung mit potenziell infektiösem Material (z. B. Blut oder andere Körperflüssigkeiten), erhalten Sie in der Notfallambulanz des Klinikums Solingen einen Stichverletzungsbogen. Bitte lassen Sie uns dieses Dokument zeitnah zukommen, damit wir die empfohlenen Verlaufskontrollen durchführen und dokumentieren können (gilt für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Altenzentren Solingen, Technische Betriebe Solingen, Kernverwaltung der Stadt Solingen, Städt. Klinikum Solingen).
Ja. Bei Beschwerden, die im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit stehen, können Sie sich jederzeit an die Arbeitsmedizin wenden.
Wenn Sie akut krank sind bzw. nicht arbeitsfähig sind, wenden Sie sich bitte an Ihre Hausarztpraxis. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden nicht ausgestellt. Die Hauptaufgabe der arbeitsmedizinischen Betreuung liegt in der Prävention – nicht in der Akutbehandlung.