
Die Inhalte der gesetzlichen Qualitätsberichte werden durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vorgegeben. Im Allgemeinen gibt es dazu jährlich eine Anpassung, sodass sich die Strukturen und Inhalte der Qualitätsberichte über die Jahre verändert haben. Die Qualitätsberichte werden obligatorisch jährlich erstellt. Der Abgabetermin des Qualitätsberichtes liegt inzwischen jeweils am 15. November des Folgejahres. Dabei ist einerseits ein Qualitätsbericht im maschinenlesbaren XML-Format einzureichen, der von den Krankenkassen auf ihren Internetportalen ausgewertet und in einer vergleichenden Form dargestellt wird. Andererseits ist ein Qualitätsbericht im PDF-Format zu erstellen und auf der eigenen Homepage zu veröffentlichen.
Dies hat das Klinikum Solingen in allen zurückliegenden Jahren schon freiwillig umgesetzt. Diese PDF-Qualitätsberichte finden sie über die unten stehenden Links. Zusätzlich können sie die Qualitätsberichte aber auch über die Referenzdatenbank des G-BA aufrufen.
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Leitfaden zur Interpretation der Qualitätsberichte - Kurzversion
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NRW / Deutschland
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